Schulsozialarbeit an der Annenschule-Grundschule Chemnitz
Seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 gibt es an der Annenschule Grundschule den Bereich der Schulsozialarbeit. Dieses Leistungsangebot richtet sich in erster Linie an die Schülerinnen und Schüler. Aktuell sind dies etwa 85 Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren, für die wir eine persönliche Unterstützung am Lern- und Lebensort Schule anbieten.
Darüber hinaus können jedoch auch Lehrkräfte, Eltern und andere Sorgeberechtigte von den Möglichkeiten der Schulsozialarbeit profitieren. So unterstützen wir beispielsweise Eltern beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, beraten bei Fragestellungen zum Schul- und Freizeitbereich oder vermitteln weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wenn Bedarf hierzu ist oder unsere Angebote nicht ausreichen.
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- Abwechslungsreiche Aktivitäten
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- Kooperation mit Eltern und Lehrkräften
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- Gezielte Förderung der Sozialkompetenz
Neben der Klärung individueller Anliegen liegen uns besonders die Gruppenangebote am Herzen. Hierbei ist es uns wichtig, das Schulleben an der Annenschule Grundschule mit vielfältigen Themen zu bereichern. Projekte, Wandertage und Theaterbesuche stehen hierbei genauso auf dem jährlichen Programm wie spezielle, projektorientierte Themen, die an den jeweiligen Interessen der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Spaß, Erholung und soziales Lernen wird hier garantiert erlebt.
Projekte und Programme
- Teamstunde für die Klassen 3 und 4
- Stadtteilrallye
Impressionen
Sprechzeiten
Montag | 8:00 – 14:00 Uhr |
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Dienstag | 8:00 – 14:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 – 14:00 Uhr |
Donnerstag | 8:00 – 14:00 Uhr |
Freitag | 8:00 – 14:00 Uhr |
Termine außerhalb der Sprechzeiten | nach Vereinbarung |
„Es gibt kein Alter, in dem alles so irrsinnig intensiv erlebt wird wie in der Kindheit. Wir Großen sollten uns daran erinnern, wie das war.“
Astrid Lindgren
Anfahrt
Kontakt
Frau Pfaff
Schulsozialarbeiterin
Annenschule Grundschule / Schulsozialarbeit
Jakobstraße 20
09130 Chemnitz
Telefon: 0371 3 69 13-151
E-Mail: ssa-gs-annenschule@kjf-online.de
Raum: 1.04 / 1. OG
Förderer
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.